Arbeits- und Dienstrecht

Die DNA meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich seit fast 20 Jahren Mandanten in diesem Bereich, mit besonderem Fokus auf die Beendigung von Vertragsverhältnissen. In dieser Zeit habe ich weit über 1000 Mandate betreut, sowohl auf Unternehmensseite als auch auf Seiten von Führungskräften und Organen, so dass mir die Stärken und Schwächen der jeweiligen Position sehr gut vertraut sind.


Insbesondere meine große Erfahrung ermöglicht es mir, Sachverhalte realistisch einzuschätzen und auf dieser Basis eine Strategie im Sinne meiner Mandanten zu entwickeln.


Die kluge Beratung, bereits durch eindeutige und interessengerechte Vertragsgestaltung, macht Gerichtsprozesse unnötig bzw. vermeidet sie. Dort, wo eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, ist sie nicht um ihrer selbst willen zu führen, sondern zur Durchsetzung der Mandanteninteressen. Auch hier gilt es, den notwendigen Weitblick und ein Gespür für die jeweilige Situation zu haben, um die bestmögliche Lösung herbeizuführen.


Wen berate ich:

  • Arbeitgeber
  • Geschäftsführer und Vorstände
  • Fach- und Führungskräfte

Zu was berate ich:

  • Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Vergütung und Wettbewerb
  • Vertragsgestaltung