Prozessführung

Es wird komplex!

Meist im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Anstellung habe ich seit 15 Jahren in verschiedenen Konstellationen zu Fragen des Bestehens von Schadensersatzansprüchen gegenüber Organmitgliedern beraten, solche Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt.


Aufgrund meiner großen forensischen Erfahrung im Arbeitsrecht werde ich immer wieder gebeten, laufende Gerichtsprozesse (meist in der Berufungsinstanz) zu übernehmen oder zu diesen eine Zweitmeinung abzugeben. Hierbei gewinnt die Frage des Bestehens etwaiger Schadensersatzansprüche von Mandanten gegenüber ihren bisherigen Anwälten zunehmend an Bedeutung, so dass ich in den letzten 10 Jahren erfolgreich Schäden regressiert oder abgewehrt habe.


Die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Behördenprüfungen kann für ein Unternehmen existenzbedrohend sein, allein deshalb besteht die Notwendigkeit, Regressmöglichkeiten zu prüfen. Aufgrund einer Vielzahl von neu ergangenen Gerichtsentscheidungen rückt dabei die Haftung von Steuerberatern in den Fokus, zu der ich umfassend berate.


Wen berate ich:

  • Vorstände und Geschäftsführer
  • Rechtsanwälte bzw. deren Mandanten
  • Steuerberater bzw. deren Mandanten

Zu was berate ich:

  • Organhaftung
  • Haftung im arbeitsrechtlichen Mandat
  • Haftung im Zuge der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen